Goldbestände
Per 30. April 2000 hielt der IWF ungefähr 103 Millionen Unzen Gold
(3.217 Tonnen) in speziellen Depots. Der Gesamtgoldbestand des IWF wird
auf der Grundlage der historischen Kosten in seiner Bilanz auf 5,9 Mrd.
SZR (ungefähr 7,8 Mrd. $) veranschlagt. Zu heutigen Marktpreisen beläuft
sich der IWF-Bestand auf ungefähr 22 Mrd. SZR (29,3 Mrd. $). Das
IWF-Übereinkommen begrenzt die Verwendung von Gold in den Operationen und
Transaktionen des IWF. Alle Goldtransaktionen des IWF bedürfen einer
Mehrheit von 85 % aller Stimmen. Der IWF kann Gold direkt zum herrschenden
Marktpreis verkaufen, und er kann Gold zu einem bestimmten Preis auf der
Grundlage der zum Zeitpunkt der Annahme geltenden Marktpreise als
Erfüllung der Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem IWF annehmen.
Der IWF ist nicht befugt, andere Goldtransaktionen wie Golddarlehen,
Goldleasing, Swaps oder die Verwendung von Gold als Sicherheit
durchzuführen, und der IWF ist nicht befugt, Gold zu kaufen.
Die Geschäftspolitik des IWF in Bezug auf Gold
Die Geschäftspolitik des IWF in Bezug auf Gold stützt sich auf die
folgenden Grundsätze:
- Als unterbewerteter Vermögenswert des IWF bietet Gold eine
grundlegende Stärke für seine Bilanz. Eine Mobilisierung von IWF-Gold
darf seine finanzielle Gesamtlage nicht schwächen.
- Goldbestände bieten dem IWF die operatio-nelle Flexibilität für den
Einsatz seiner Mittel und durch eine Stärkung der Glaubwürdigkeit seiner
vorsorglichen Rücklage. Die Vorteile der IWF-Gold-bestände werden also
an die Mitglieder insgesamt, also Gläubiger und Schuldner, übertragen.
- Der IWF sollte auch weiterhin einen relativ großen Goldbestand in
seinen Aktiva halten, nicht nur zur Vorsorge, sondern auch um
unvorhergesehe-ne Eventualfälle zu bewältigen.
- Der IWF trägt eine systemische Verantwor-tung für die Verhinderung
von Störungen des Goldmarktes.
- Gewinne aus Goldverkäufen sollten wenn möglich verwendet werden, um
einen Investitions-fonds einzurichten, von dem nur die Erlöse eingesetzt
würden.
Hintergrundinformationen
Goldquellen
Der IWF hat praktisch seinen ganzen Goldbestand durch vier
Transaktionsarten im Rah-men des ursprünglichen Übereinkommens erworben.
- Subskriptionen. Das ursprüngliche Überein-kommen legte
fest, dass 25 % der Erstsubskriptionen und Quotenerhöhungen
normalerweise in Gold zu zahlen sind. Dies stellte die größte Quelle für
das Gold des IWF dar.
- Zahlung von Gebühren. Ursprünglich waren alle
Gebühren, d.h. Zinsen auf die ausstehen-den IWF-Kredite der Mitglieder,
in Gold zahlbar.
- Rückkäufe. Die Mitglieder konnten Gold für die
Rückzahlung von IWF-Krediten verwenden.
- Käufe. Ein Mitglied, das die Währung eines anderen
Mitglieds erhalten wollte, konnte sie durch Goldverkauf an den IWF
erwerben. Die wichtigste Inanspruchnahme dieser Bestimmung waren
Gold-verkäufe an den IWF durch Südafrika 1970-1971.
Verwendung von Gold
Goldabflüsse aus den IWF-Beständen erfolg-ten nach dem ursprünglichen
Übereinkommen durch Verkauf von Gold gegen Devisen sowie durch Zahlung von
Vergütungen und Zinsen. Die Verkäufe von Gold gegen Devisen waren
folgende:
- Verkauf zur Wiederauffüllung (1957-1970). Ende der
50er Jahre und in den 60er Jahren verkaufte der IWF mehrfach Gold, um
seine Währungsbestände aufzufüllen.
- Südafrikanisches Gold und Milderung. Anfang der 70er
Jahre verkaufte der IWF Goldbe-stände an seine Mitglieder, die in etwa
dem Bestand entsprachen, der vorher von Südafrika gekauft worden war; er
verkaufte außerdem Gold im Zusam-menhang mit Goldzahlungen für
Quotenerhöhungen durch einige Mitglieder, um die Auswirkungen dieser
Zahlungen auf die Goldbestände der Reserve-währungsländer zu mildern.
- Investition in Wertpapiere der US-Regierung
(1956-1972). Um Erlöse für den Ausgleich des Betriebsdefizits zu
erzielen, wurde etwas Gold an die Vereinigten Staaten verkauft und die
Erlöse in Wertpapiere der US-Regierung investiert. Ein beträchtlicher
Bestand an Währungs-reserven durch Erlöse aus Gebühren veranlasste den
IWF Anfang der 70er Jahre dazu, dieses Gold von der US-Regierung
zurückzukaufen.
- Versteigerung und „Rückerstattung" (1976-1980). Der
IWF verkaufte ungefähr ein Drittel (50 Millionen Unzen) seiner damaligen
Goldbe-stände im Anschluss an einen Beschluss seiner Mitglieder zur
Senkung der Rolle des Goldes im internationalen Währungssystem. Die
Hälfte dieses Betrages wurde zum damaligen offiziellen Preis von 35 SZR
pro Unze als Rückerstattung an die Mitglieder verkauft; die andere
Hälfte wurde auf dem Markt zur Finanzierung des Treuhandfonds
versteigert, der die konzessionären Kredite des IWF an
einkommensschwache Länder unterstützte.
- Goldtransaktionen außerhalb des regulären Goldmarktes.
Im Dezember 1999 genehmigte das Exekutivdirektorium des IWF
Gold-transaktionen außerhalb des regulären Goldmarktes in Höhe von 14
Millionen Unzen zur Finanzierung der IWF-Teilnahme an der
HIPC-Initiative. Von Dezember 1999 bis April 2000 wurden getrennte aber
eng miteinander zusammenhängende Trans-aktionen mit insgesamt 12,9
Millionen Unzen Gold zwischen dem IWF und zwei Mitgliedern (Brasilien
und Mexiko) mit fälligen finanziellen Verbindlich-keiten gegenüber dem
IWF durchgeführt. Als ersten Schritt verkaufte der IWF Gold an das
Mitglied zum herrschenden Marktpreis, und die Erlöse wurden auf ein
Sonderkonto überwiesen und dann für die HIPC-Initiative angelegt. In
einem zweiten Schritt nahm der IWF unmittelbar darauf die gleiche
Goldmenge zum gleichen Marktpreis vom Mitglied zur Begleichung der
fälligen Finanzverpflichtungen dieses Mitglieds gegenüber dem IWF
zurück. Der Nettoeffekt dieser Transaktionen war derart, dass der Saldo
des IWF-Bestands an Gold unverändert blieb.
Gold im IWF-Übereinkommen
In der Zweiten Änderung des IWF-Übereinkommens wurde die Verwendung von
Gold als gemeinsamer Nenner des Paritätensystems und als Grundlage für den
Wert der SZR aufgehoben. Die Änderung schaffte außerdem den offiziel-len
Goldpreis ab und hob die verbindliche Verwendung von Gold in den
Transaktionen zwischen dem IWF und seinen Mitgliedern auf. In der Zweiten
Änderung wird der IWF aufgefordert, in seinen Goldgeschäften Kurspflege
oder die Festsetzung eines festen Goldpreises zu vermeiden. Danach haben
die Mitglieder sich verpflichtet, mit dem IWF und den anderen Mitgliedern
in Bezug auf die Reserveguthaben zusammenzuarbeiten, um eine bessere
internationale Überwachung der internationalen Liquidität zu
fördern.
IMF EXTERNAL RELATIONS DEPARTMENT Public Affairs: 202-623-7300
- Fax: 202-623-6278 Media Relations: 202-623-7100 - Fax: 202-623-6772 |