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Gold im IWF

Informationsblatt
31. Juli 2000

Vor der Zweiten Änderung des IWF-Übereinkommens im April 1978 war die Rolle des Goldes im internationalen Währungssystem zentral und umfassend. Die Zweite Änderung enthielt eine Reihe von Bestimmungen, die zusammen genommen eine schrittweise Senkung der Rolle des Goldes im internationalen Währungssystem und im IWF erzielen sollten. Gold ist aber immer noch ein wichtiger Vermögenswert in den Reservebeständen zahlreicher Länder, und der IWF bleibt einer der größten offiziellen Goldbesitzer der Welt.

 

Goldbestände

Per 30. April 2000 hielt der IWF ungefähr 103 Millionen Unzen Gold (3.217 Tonnen) in speziellen Depots. Der Gesamtgoldbestand des IWF wird auf der Grundlage der historischen Kosten in seiner Bilanz auf 5,9 Mrd. SZR (ungefähr 7,8 Mrd. $) veranschlagt. Zu heutigen Marktpreisen beläuft sich der IWF-Bestand auf ungefähr 22 Mrd. SZR (29,3 Mrd. $). Das IWF-Übereinkommen begrenzt die Verwendung von Gold in den Operationen und Transaktionen des IWF. Alle Goldtransaktionen des IWF bedürfen einer Mehrheit von 85 % aller Stimmen. Der IWF kann Gold direkt zum herrschenden Marktpreis verkaufen, und er kann Gold zu einem bestimmten Preis auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Annahme geltenden Marktpreise als Erfüllung der Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem IWF annehmen. Der IWF ist nicht befugt, andere Goldtransaktionen wie Golddarlehen, Goldleasing, Swaps oder die Verwendung von Gold als Sicherheit durchzuführen, und der IWF ist nicht befugt, Gold zu kaufen.


Die Geschäftspolitik des IWF in Bezug auf Gold

Die Geschäftspolitik des IWF in Bezug auf Gold stützt sich auf die folgenden Grundsätze:

  • Als unterbewerteter Vermögenswert des IWF bietet Gold eine grundlegende Stärke für seine Bilanz. Eine Mobilisierung von IWF-Gold darf seine finanzielle Gesamtlage nicht schwächen.

  • Goldbestände bieten dem IWF die operatio-nelle Flexibilität für den Einsatz seiner Mittel und durch eine Stärkung der Glaubwürdigkeit seiner vorsorglichen Rücklage. Die Vorteile der IWF-Gold-bestände werden also an die Mitglieder insgesamt, also Gläubiger und Schuldner, übertragen.

  • Der IWF sollte auch weiterhin einen relativ großen Goldbestand in seinen Aktiva halten, nicht nur zur Vorsorge, sondern auch um unvorhergesehe-ne Eventualfälle zu bewältigen.

  • Der IWF trägt eine systemische Verantwor-tung für die Verhinderung von Störungen des Goldmarktes.

  • Gewinne aus Goldverkäufen sollten wenn möglich verwendet werden, um einen Investitions-fonds einzurichten, von dem nur die Erlöse eingesetzt würden.

Hintergrundinformationen

Goldquellen

Der IWF hat praktisch seinen ganzen Goldbestand durch vier Transaktionsarten im Rah-men des ursprünglichen Übereinkommens erworben.

  • Subskriptionen. Das ursprüngliche Überein-kommen legte fest, dass 25 % der Erstsubskriptionen und Quotenerhöhungen normalerweise in Gold zu zahlen sind. Dies stellte die größte Quelle für das Gold des IWF dar.

  • Zahlung von Gebühren. Ursprünglich waren alle Gebühren, d.h. Zinsen auf die ausstehen-den IWF-Kredite der Mitglieder, in Gold zahlbar.

  • Rückkäufe. Die Mitglieder konnten Gold für die Rückzahlung von IWF-Krediten verwenden.

  • Käufe. Ein Mitglied, das die Währung eines anderen Mitglieds erhalten wollte, konnte sie durch Goldverkauf an den IWF erwerben. Die wichtigste Inanspruchnahme dieser Bestimmung waren Gold-verkäufe an den IWF durch Südafrika 1970-1971.

Verwendung von Gold

Goldabflüsse aus den IWF-Beständen erfolg-ten nach dem ursprünglichen Übereinkommen durch Verkauf von Gold gegen Devisen sowie durch Zahlung von Vergütungen und Zinsen. Die Verkäufe von Gold gegen Devisen waren folgende:

  • Verkauf zur Wiederauffüllung (1957-1970). Ende der 50er Jahre und in den 60er Jahren verkaufte der IWF mehrfach Gold, um seine Währungsbestände aufzufüllen.

  • Südafrikanisches Gold und Milderung. Anfang der 70er Jahre verkaufte der IWF Goldbe-stände an seine Mitglieder, die in etwa dem Bestand entsprachen, der vorher von Südafrika gekauft worden war; er verkaufte außerdem Gold im Zusam-menhang mit Goldzahlungen für Quotenerhöhungen durch einige Mitglieder, um die Auswirkungen dieser Zahlungen auf die Goldbestände der Reserve-währungsländer zu mildern.

  • Investition in Wertpapiere der US-Regierung (1956-1972). Um Erlöse für den Ausgleich des Betriebsdefizits zu erzielen, wurde etwas Gold an die Vereinigten Staaten verkauft und die Erlöse in Wertpapiere der US-Regierung investiert. Ein beträchtlicher Bestand an Währungs-reserven durch Erlöse aus Gebühren veranlasste den IWF Anfang der 70er Jahre dazu, dieses Gold von der US-Regierung zurückzukaufen.

  • Versteigerung und „Rückerstattung" (1976-1980). Der IWF verkaufte ungefähr ein Drittel (50 Millionen Unzen) seiner damaligen Goldbe-stände im Anschluss an einen Beschluss seiner Mitglieder zur Senkung der Rolle des Goldes im internationalen Währungssystem. Die Hälfte dieses Betrages wurde zum damaligen offiziellen Preis von 35 SZR pro Unze als Rückerstattung an die Mitglieder verkauft; die andere Hälfte wurde auf dem Markt zur Finanzierung des Treuhandfonds versteigert, der die konzessionären Kredite des IWF an einkommensschwache Länder unterstützte.

  • Goldtransaktionen außerhalb des regulären Goldmarktes. Im Dezember 1999 genehmigte das Exekutivdirektorium des IWF Gold-transaktionen außerhalb des regulären Goldmarktes in Höhe von 14 Millionen Unzen zur Finanzierung der IWF-Teilnahme an der HIPC-Initiative. Von Dezember 1999 bis April 2000 wurden getrennte aber eng miteinander zusammenhängende Trans-aktionen mit insgesamt 12,9 Millionen Unzen Gold zwischen dem IWF und zwei Mitgliedern (Brasilien und Mexiko) mit fälligen finanziellen Verbindlich-keiten gegenüber dem IWF durchgeführt. Als ersten Schritt verkaufte der IWF Gold an das Mitglied zum herrschenden Marktpreis, und die Erlöse wurden auf ein Sonderkonto überwiesen und dann für die HIPC-Initiative angelegt. In einem zweiten Schritt nahm der IWF unmittelbar darauf die gleiche Goldmenge zum gleichen Marktpreis vom Mitglied zur Begleichung der fälligen Finanzverpflichtungen dieses Mitglieds gegenüber dem IWF zurück. Der Nettoeffekt dieser Transaktionen war derart, dass der Saldo des IWF-Bestands an Gold unverändert blieb.

Gold im IWF-Übereinkommen

In der Zweiten Änderung des IWF-Übereinkommens wurde die Verwendung von Gold als gemeinsamer Nenner des Paritätensystems und als Grundlage für den Wert der SZR aufgehoben. Die Änderung schaffte außerdem den offiziel-len Goldpreis ab und hob die verbindliche Verwendung von Gold in den Transaktionen zwischen dem IWF und seinen Mitgliedern auf. In der Zweiten Änderung wird der IWF aufgefordert, in seinen Goldgeschäften Kurspflege oder die Festsetzung eines festen Goldpreises zu vermeiden. Danach haben die Mitglieder sich verpflichtet, mit dem IWF und den anderen Mitgliedern in Bezug auf die Reserveguthaben zusammenzuarbeiten, um eine bessere internationale Überwachung der internationalen Liquidität zu fördern.



IMF EXTERNAL RELATIONS DEPARTMENT
Public Affairs: 202-623-7300 - Fax: 202-623-6278
Media Relations: 202-623-7100 - Fax: 202-623-6772

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